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Brüssel, den 2. Februar 2000

 

Die Kommission setzt sich für einen Internet-Bereich „.EU" ein

Die Europäische Kommission hat heute beschlossen, die Meinung der Öffentlichkeit zur Schaffung von .EU als neuem Internet-Bereichsnamen oberster Stufe zu erkunden. Der Vorschlag geht auch an das Europäische Parlament, den Ministerrat und andere Organisationen der Europäischen Union.

 

Herr Erkki Liikanen, der für die Informationsgesellschaft und die Unternehmenspolitik zuständige Kommissar, erklärte dazu: „Die Kommission hat den Ball ins Rollen gebracht. Jetzt ist es Sache der Internet-Gemeinschaft, uns im einzelnen wissen zu lassen, wie die neue Registrierung betrieben werden sollte, damit ein möglichst breites Spektrum von Anwendern in der Europäischen Union Nutzen daraus ziehen kann." Herr Liikanen fügte hinzu, er werde darüber bald mit dem Vorstand der ICANN(1) diskutieren, damit nach den erforderlichen Beschlüssen auf europäischer Ebene rasch die entsprechenden technischen Schritte unternommen werden können.

Das Internet entwickelt sich in Europa sehr rasch. Europa kann es sich nicht leisten, die Möglichkeiten des weltweiten elektronischen Geschäftsverkehrs zu ignorieren. Die europäische Wirtschaft und die Institutionen der EU müssen schnell neue und innovative Lösungen finden und einsetzen. Dieser Vorschlag ist einer der Punkte der eEurope-Initiative der Kommission. Das Internet-Bereichsnamensystem (Domain Name System - DNS) ermöglicht es Einzelpersonen und Unternehmen, sich gegenseitig im Internet zu identifizieren. Der Bereich .EU würde das Erscheinungsbild und die Infrastruktur des Internet in Europa stärken und es Unternehmen und Institutionen gestatten, sich als europäisch auszuweisen. Langfristig würde er auch den Binnenmarkt stärken und den elektronischen Geschäftsverkehr in Europa fördern.

Das Arbeitspapier „Schaffung von .EU als Internet-Bereichsnamen oberster Stufe" der Kommission wirft u.a. folgende spezielle Fragen auf, zu denen eine Stellungnahme gewünscht wird:

 

-

Die Art der künftigen Registrierungsorganisation

-

Wie sollte diese Organisation ihre Registrierungspolitik vorbereiten und durchführen? 

-

Verfahren der Streitbelegung, vor allem in bezug auf Warenzeichen

 

Es ist beabsichtigt, eine öffentliche Konsultierung über das Netz durchzuführen und alle interessierten Kreise aufzufordern, Bemerkungen und Vorschläge einzureichen. Die Konsultierung wird auf folgender Webseite zu finden sein:

 

 

http://www.ispo.cec.be/eif/InternetPoliciesSite/DotEU/WorkDocEN.html

 

Bitte schicken Sie Bemerkungen und Vorschläge per E-Mail an

 

 

INFSO-Dot-EU-Consult@cec.EU.int

 

Nach der sechs Wochen laufenden Konsultierung und abhängig von den Ergebnissen wird die Kommission über das weitere Vorgehen entscheiden und ggf. dem Rat und dem Europäischen Parlament einen Beschlußvorschlag vorlegen.

 

1.

Die Zentralstelle für die Vergabe von Internet-Namen und -Adressen (Internet Corporation for Assigned Names and Numbers - ICANN) ist für die technische Verwaltung und Koordinierung der Internet-Infrastruktur verantwortlich, einschließlich der Vergabe von Namen und Adressen.Siehe: http://www.icann.org