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Sind Sie auch stolz auf Ihre Homepage-Links? Haben Sie Ihre Link-Liste vielleicht sogar ein bisschen kommentiert, um Ihren Besuchern richtig was zu bieten?
Vorsicht!! Sie haften möglicherweise für rechtswidrige Inhalte von fremden websites!
§ 5 Teledienstgesetz (TDG) macht nicht nur den "content provider", der z.B. ein virtuelles Kaufhaus betreibt, für das Angebot auf seiner homepage verantwortlich (§ 5 Abs.1 TDG). Auch
der "service provider", der den Zugang zu Diensteanbietern kommentiert zu Verfügung stellt und damit Kenntnis vom Inhalt dieser fremden Angebote hat, haftet (nach § 5 Abs.2 TDG) für fremdes Unrecht!
Nur der "access provider", der den Zugang zu fremden websites lediglich vermittelt, ohne Werbung für deren Inhalt zu machen, haftet nicht für fremde Illegalität (§ 5 Abs.3 TDG).
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