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Vertrag in Schriftform: Es gilt immer noch: Ein Mann (eine Frau), ein Wort. Deshalb sollten Sie von vornherein klarstellen, daß erst der schriftliche Mietvertrag rechtsverbindlich sein soll. Es gibt zwar Formularverträge, aber Vorsicht! Ein solches Formular will sorgfältig ausgefüllt sein, weil es mehrere Möglichkeiten erfaßt die, wenn sie nicht geklärt sind, später zu Streit führen.
Insobesondere Vertragsdauer oder Kündigungsfristen sollten klargestellt sein.
Feste Mietzeit: Wenn Sie sicher sind, ein Mietobjekt auf längere Zeit nutzen zu wollen, empfiehlt sich die Festlegung eines Zeitraumes, in dem das Mietverhältnis
von beiden Seiten nicht gekündigt werden kann. Da gibt es für beide Seiten zwar Ausnahmen, aber im Regelfall ist eine vorzeitige Kündigung bei einem Zeitmietvertrag nicht möglich.
Mietanpassung: Gerade bei längerfristigen Zeitmietverträgen sollte der Vermieter das Problem der sogenannten "Staffelmiete" nicht übersehen, da er
ansonsten langfristig die Miete nur schwer im Rahmen einer gesetzlich genau geregelten Mieterhöhung an die Marktentwicklung anpassen kann.
Betriebskosten: Hier sollte unbedingt klargestellt werden, welche Betriebskosten (auch Nebenkosten) vom Mieter zu tragen sind, ob diese durch eine Pauschale
beglichen werden oder nach Verbrauch, wobei dann die Verbrauchserfassungsmodalitäten im einzelnen zu regeln sind. Hier weiß der Anwalt, welche Positionen umlagefähig sind und welche nicht. Spätere
einseitige Ergänzungen des Mietvertrages sind nicht mehr möglich!
Schönheitsreparaturen: Wenn Sie dann auch noch bei den Schönheitsreparaturen veralterte Formulierungen übernommen haben - hierzu sind nämlich in den letzten Jahren eine Fülle von Gerichtsentscheidungen erlassen worden - freut sich der schlaue Mieter, der dann nämlich in regelmäßigen Abständen auf Kosten des Vermieters eine Renovierung verlangen kann.
Anwaltstipp! Vertragsabschluß und Vertragsbeendigung erfordern regelmäßig anwaltliche Beratung, damit wirtschaftliche Interessen der Vertragspartei gewahrt bleiben. Mietprozesse sind relativ teuer, erst recht die Räumung eines zahlungsunfähigen Mieters. Dieses Risiko sollten Sie mit einer Rechtsschutzversicherung abdecken. Wenn Sie dann spät (weil der Streit schon ausgebrochen ist) zum Anwalt kommen, müssen Sie sich nur noch über den Zeitverlust ärgern aber nicht über die Kosten...
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Anwaltskanzlei Breitenbach und Wagner-Douglas
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