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Aus “wired.com/news/” : Es ging um 12 englische Pfund für eine Taxifahrt; und jetzt hat sich der britische Lordkanzler bemüht:
Auf dessen "Bitten" sperrte der britische Provider Kingston Internet die von seiner Hoheit als "offensive" beanstandete Seite eines Querulanten; der enttäuschte Kläger
hatte seinem Ärger über die angeblich konspirativen, beweisfälschenden und korrupten Richter digital Luft gemacht. Das Büro des Lordkanzlers hat den ISP unter Hinweis auf dessen eigene
Nutzungsbedingungen zur Sperrung der Seite aufgefordert; das war wohl einfacher als die Inanspruchnahme des Störers sowie anwaltlicher und gerichtlicher Hilfe durch die möglicherweise betroffenen
Richter.
Sicher kann einem ISP für dessen geringe Nutzungsgebühren nicht abverlangt werden, die Rechtmässigkeit einer Internetseite zu prüfen; wie gut, dass es hierzulande Pg.5 Abs.3 TDG gibt...
"Kenntnis" der Rechswidrigkeit sollte von deutschen Gerichten nur bei offensichtlicher Rechtswidrigkeit des Inhalts der beanstandeten website angenommen werden.
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