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Sie haben Ihre Fahrerlaubnis - die durch den Führerschein belegt wird - auf Lebenszeit erhalten - allerdings kann Ihnen diese Fahrerlaubnis auch auf Lebenszeit wieder entzogen werden. Gerade wenn es um
den Führerschein geht, ist anwaltliche Hilfe unentbehrlich.
AAK? BAK? Das sind Abkürzungen für Atemalkoholkonzentration (wird gemessen, wenn Sie "pusten") und Blutalkoholkonzentration (wird durch die Blutentnahme gemessen). Beides kann entgegen
landläufiger Meinung weder durch Pfefferminz, Kaffee oder andere Mittelchen positiv beeinflußt werden.
Führerscheinbeschlagnahme? Das kann schon passieren, wenn die Polizei ausreichende Anhaltspunkte dafür feststellt, daß eine Entziehung der Fahrerlaubnis droht. Die Zeitspanne der vorläufigen Entziehung
wird dann allerdings, wenn es soweit kommt, mit eingerechnet.
Strafbefehl oder Anklage? Hält die Staatsanwaltschaft die Sach- und Rechtslage für klar, beantragt sie regelmäßig ein schriftliches Verfahren beim Amtsgericht im Wege des Strafbefehles. Das ist also ein
beschleunigtes schriftliches Verfahren. Gegen den Strafbefehl können Sie Einspruch einlegen, dann wird die Sache so behandelt als ob eine Anklage erhoben worden wäre, es gibt also eine Hauptverhandlung.
Wann muß ich zum Anwalt? Jedenfalls wenn der Führerschein beschlagnahmt wurde, denn auch hier kann der Anwalt schon Rechtsmittel einlegen. Auch sonst ist es sinnvoll möglichst früh zum Anwalt zu gehen, damit es möglichst gar nicht erst zu einem Strafbefehl oder zu einer Anklage kommt. Der Anwalt kann nämlich nach Abschluß der Ermittlungen Einsicht in die polizeilichen Ermittlungsakten nehmen und auf Schwachstellen der Ermittlungen und Rechtsprobleme hinweisen, die dann zu einer Einstellung des Verfahrens entweder mit oder ohne Zahlung eines Geldbetrages an eine gemeinnützige Vereinigung führen - dann sind Sie jedenfalls nicht vorbestraft!
Ich brauche meinen Führerschein beruflich! Das ist kein Argument, wenn Sie betrunken hinterm Steuer erwischt werden. Da gilt der alte Spruch: Ob General, ob Grenadier, der Führerschein bleibt hier. Nur in ganz engen Ausnahmefällen, insbesondere bei Ersttätern, ist das Gericht bereit, bei Bußgeldsachen von einem Fahrverbot abzusehen.
Wo kann ich meinen Führerschein nach Ablauf der Sperrfrist abholen? Den müssen Sie erst einmal wieder beantragen! Dann prüft nämlich die Führerscheinstelle unabhängig von dem Strafgericht Ihre Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen. Entstehende Zweifel müssen Sie ausräumen und zwar durch den Nachweis von Nachschulungen oder bei höheren Blutalkoholwerten durch ein medizinisch-psychologisches Gutachten (MPU).
Anwaltstip! Gehen Sie bei Verkehrsdelikten sofort zum Anwalt. Sie sind nicht verpflichtet, bei der Polizei zu erscheinen oder gar eine Aussage zu machen. Erleichtern Sie dem Anwalt die Arbeit und sagen Sie nichts. Und wegen der Verkehrsdichte und der damit verbundenen Risiken sollte sich heute keiner mehr ohne Rechtsschutzversicherung hinters Steuer setzen...
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