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Dabei geht der Gesetzgeber davon aus, daß die bedacht seien sollen, die einem am nächsten stehen, nämlich Ehegatte und Kinder (die Erben 1. Ordnung). Sind solche nicht vorhanden, erben Eltern und
Geschwister (Erben 2. Ordnung). Falls es solche ebenfalls nicht gibt, erben entferntere Verwandte nach der gesetzlichen Rangordnung.
Ein Testament muß handschriftlich geschrieben und unterschrieben sein, möglichst mit einem Datum, keinesfalls mit einer Schreibmaschine. Es muß auch kein notarielles Testament sein. Da aber die
Schwierigkeiten schon bei der äußeren Form anfangen, sollte man bei der inhaltlichen Gestaltung jedenfalls Rechtsrat einholen. Denn man will ja gerade seine Vermögensangelegenheiten für die Nach kommen
regeln und nicht einen Streit heraufbeschwören.
Der Anwalt informiert auch über Fragen der Testamentsaufbewahrung und -hinterlegung.
Kann ich mein Testament ändern? Natürlich ist dies möglich. Dabei sollte allerdings das ursprüngliche Testament vernichtet werden, um auch hier keine Unklarheiten entstehen zu lassen. Auch hier können Fehler und Zweideutigkeiten durch anwaltliche Hilfe sicher vermieden werden.
Ein gemeinschaftliches Testament? Ehegatten können dies tun. Auch hier gilt es, Formfragen ("Berliner Testament") zu beachten. Bei dem gemeinsamen Testament treten allerdings wechselseitige Bindungen ein, die nicht ohne weiteres widerrufen werden können.
Was muß ich in ein Testament schreiben? Das kommt ganz auf Ihre persönlichen Verhältnisse an. Sie müssen entscheiden, wen Sie als Erben bestimmen, wem Sie Vermächtnisse und Auflagen geben möchten und welche Teilungsanordnungen Sie treffen, ob Vor-und Nacherbschaft, ggfs. befreite Vorerbschaft, Sie anordnen wollen. Hier ist eine Besprechung mit dem Anwalt erforderlich, denn er kann mit der erforderlichen Rechtssicherheit den letzten Willen klar und eindeutig formulieren.
Anwaltstip! Skizzieren Sie Ihre testamentarischen Vorstellungen formlos und überlegen Sie, über welche wirtschaftlichen Werte Sie verfügen. Fragen Sie dann den Anwalt, was ein Testamentsentwurf kostet. Dies ist regelmäßig günstiger als ein anschließender Streit unter den Erben, was denn nun eigentlich gemeint war...
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