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( zitiert aus Law Library Resource Xchange, LLC. www.llrx.com ): Sechs Ansichten zur e-mail-Sicherheit von Jerry Lawson
veröffentlicht am 4.September 2000 (In's Deutsche übertragen von Th.Breitenbach)
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1. Ansicht:
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Es ist nahezu unmöglich, eine einzelne e-mail aus den Billionen von e-mails, die durchs Internet geschickt werden, herauszufischen!
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Diese Ansicht setzt voraus, dass e-mail-Spione Idioten sind, die entsprechend dem Zufallsprinzip suchen würden. Tatsächlich werden die auf Sie angesetzten Spione die beste Stelle für Ihre e-mail in's Auge
fassen: den Server, über den Ihre mails laufen. Wenn jemand Ihre e-mail-Adresse hat, ist es für ihn ein leichtes, die IP- (Internet-Protokoll-) Adresse Ihres mail-Servers zu bestimmen.
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2. Ansicht:
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Niemand interessiert sich für meine e-mail!
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Tatsache:
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Die im Dunklen arbeiten mögen sich für für viele Ihrer e-mails nicht interessieren; Sie können sich aber darauf verlassen, dass sie sich für jede gewinnbringende mail interessieren. In den meisten der
dokumentierten mir bekannten e-mail-Mitlesefälle haben die Hacker bestimmte Leute oder Organisationen ausgespäht, um an ökonomisch wertvolle Informationen heranzukommen.
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3. Ansicht:
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Ich brauche mir keine Sorgen zu machen, da meine Rechtsanwaltskammer von ihren Mitgliedern nicht erwartet, dass e-mails verschlüsselt werden, um die anwaltliche Verschwiegenheit zu waren!
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Tatsache:
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Die anwaltliche Verschwiegenheit ist ein hohes Gut. Die fehlende Beweiskraft von e-mails entschärft abgefangene e-mails nicht: E-mail-Spione nutzen abgefangene mails regelmässig, um ausserhalb der
Gerichtssäle Interessen von Absender oder Empfänger zu beeinträchtigen.
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4. Ansicht:
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Ich brauche mir keine Sorge zu machen, da e-mail-Mitlesen illegal ist!
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Tatsache:
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Viele der Hacker, die genug Ahnung haben, um Ihre e-mails mitzulesen, haben wenig Ahnung von Straf- und Zivilrecht. Viele, die tatsächlich wissen, dass es illegal ist, scheren sich nicht darum; sie
wissen, dass es höchst unwahrscheinlich ist, dass ein auch nur halbwegs kompetenter e-mail-Dieb entdeckt, geschweige denn erwischt, angeklagt, überführt oder wesentlich bestraft wird, falls er
unglücklicherweise überführt wird.
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5. Ansicht:
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Ich brauche mir keine Sorgen über meine e-mail machen, weil wenn mich schon mal einer ausspionieren will, kann er doch viel einfacher in mein Büro einbrechen, meine Angestellten bestechen oder meine
Telefonleitung anzapfen!
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Tatsache:
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Zu allem entschlossene Spione können in der Tat einen oder alle dieser Versuche unternehmen, aber für Spione, die wissen, was sie tun, ist es um vieles einfacher und sicherer, nützliche Informationen aus
e-mails herauszulesen, als Informationen mit einer der anderen vorgeschlagenen Methoden zu erlangen. Einige Fachleute glauben, dass es einfacher ist, die e-mails eines Büros mit hunderten von Anwälten
mitzulesen als die Telefonleitung auch nur einer Person zu überwachen.
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6. Ansicht:
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Verschlüsselung zu lernen ist für Anwälte zu schwierig!
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Tatsache:
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Da mag früher mal was dran gewesen sein, heutzutage aber nicht mehr; E-mail-Programme mit Verschlüsselung per Mausklick sind heute für ein paar Mark überall zu haben; oder, wie es Erik Heels
und Rick Klau in ihrem Buch "Law Law Law On The Internet: The Best Legal Web Sites and More" so
trefend bemerken: "Natürlich behaupten viele Anwälte, Verschlüsselungstechniken sind zu schwierig anzuwenden. Das sind dieselben, die Tage damit verbringen, sich die Programmierung der
Voreinstellungen in ihrem BMW anzueignen."
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Urteil zur Wahrung des E-Mail-Geheimnisses gefällt.
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Ein Pariser Strafgericht hat drei Hochschuldozenten zu Geldstrafen zwischen 5000 und 10.000 Franc (1500 und 3000 Mark) verurteilt, weil sie die E-Mails eines kuwaitischen Studenten an dessen
Arbeitsplatz gelesen hatten. Damit ist erstmals ein Urteil zur Wahrung des E-Mail-Geheimnisses gefällt worden. Das Gesetz für den Schutz der Telekommunikation umfasse nicht nur Telefonate und
Faxe, sondern auch Internet-Botschaften, urteilte das Gericht. Eine E-Mail sei wie ein Brief zu werten und falle somit unter den Schutz des Briefgeheimnisses.
Auch in Deutschland unterliegen private E-Mails dem Briefgeheimnis. Hat der Arbeitgeber die Erlaubnis zur privaten Nutzung gegeben, darf er diese Mails nicht lesen. Untersagt er jedoch die
private Nutzung, kann er davon ausgehen, dass alle versendeten E-Mails dienstlicher Natur sind. Bei empfangenen Mails ist die Rechtslage unklar. Eine Überwachung des E-Mailverkehrs bedarf aber in
jedem Fall einer Genehmigung durch den Betriebsrat. |
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