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IT-recht / Computer

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BGH zur Programmsperre

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Da kauft man sich eine coole Computeranlage mit allen Schikanen und dann funktioniert der Monitor nicht...kann man dann dem Verkäufer den ganzen Mist wieder zurückgeben oder kann man nur den Monitor umtauschen?

 

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BGH zur Programmsperre

Zur Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen der Hersteller eines Computerprogramms, der in die von ihm entwickelte Software eine periodisch wirksam werdende Programmsperre (expiration date) einbaut, die ohne die Eingabe eines dem eigenen Vertragspartner jeweils mitgeteilten Codeworts den Zugriff auf das Programm hindert, von einem Zweiterwerber, der das Programm in Unkenntnis der Sperre gebraucht erwirbt, wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung (§ 826 BGB) auf Schadensersatz in Anspruch genommen werden kann.